RUTEC® Sicherheitshinweise

Beschränkungen

RUTEC-Schutzvorhänge sind nicht geeignet für Munition mit schwachen Treibladungen und für Geschosse aus Luftgewehren.

Die Vorhänge müssen immer frei hängend befestigt werden und dürfen keinesfalls am Boden befestigt werden.

Die Vorhänge müssen lückenlos hinter allen Zieldarstellungen angebracht sein. Benachbarte Vorhänge müssen sich um mindestens 150 mm überlappen.

RUTEC-Schutzvorhänge dürfen nur mit Munition verwendet werden, die für den jeweiligen Schießstand zugelassen ist.


Mängelgewährleistung

Für Mängelansprüche von Unternehmern gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.


Haftungsbeschränkung

Für den sicheren Betrieb einer Schießstätte sind die Betreiber bzw. Erlaubnisinhaber von Schießständen in Zusammenarbeit mit dem anerkannten Schießstandsachverständigen verantwortlich.

Die SGP – Spezial Gummiprodukte GmbH haftet nur dafür, dass das gelieferte Material die vereinbarten physikalischen Eigenschaften und Qualitätsstandards aufweist. Die Verantwortung für die fachgerechte Verwendung, die technische Auslegung und die Eignung aller gelieferten Produkte tragen der Schießstättenbetreiber und die für den Einbau zuständige Fachfirma in Zusammenarbeit mit dem Schießstandsachverständigen.

Unsere Aussagen zum Einsatz von RUTEC-Produkten beruhen auf Erfahrungen mit privaten Kunden, Unternehmen und Behörden. Für die Beurteilung der örtlichen Verhältnisse, die Abstimmung auf den Einsatzzweck und die Ausführung der Maßnahme ist in jedem Fall ein anerkannter Schießstandsachverständiger hinzuzuziehen.


Auszug aus den Schießstandrichtlinien

Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) vom 23. Juli 2012, BAnz AT 23.10.2012 B2

1.2.2 Grundsatz der Sicherheit
Ein Schießstand muss so errichtet und betrieben werden, dass bei ordnungsgemäßem Zustand und ordnungsgemäßer Abwicklung des Schießbetriebes sowohl nach innen, das heißt für die am Schießen beteiligten Personen, als auch nach außen, das heißt für die Umgebung bzw. die Nachbarschaft, Gefahren nach den bisherigen Erkenntnissen ausgeschlossen werden können.

1.2.3 Erhaltung der Sicherheitseinrichtungen
Die Funktionalität der Sicherheitseinrichtungen ist jederzeit zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen eines Schießstandes durch den Betreiber der Anlage bzw. die verantwortliche Person ständig auf ihre Gebrauchssicherheit zu überwachen sind. Liegen erhebliche Mängel vor (die eine Gefährdung der Benutzer der Schießstätte oder Dritter befürchten lassen), ist der Schießbetrieb bis zu deren Beseitigung einzustellen.


Ausschlussklausel

Alle Angaben zu unseren Produkten beruhen auf Prüfergebnissen, Herstellerangaben und unserem derzeitigen Wissensstand. Sie dienen der Information über unsere Produkte und deren Verwendung. Die genannten Daten können sich durch Weiterentwicklungen ändern; die SGP – Spezial Gummiprodukte GmbH behält sich deshalb technische Änderungen vor.

Unsere Gewährleistung bezieht sich nur auf die einwandfreie Beschaffenheit unseres Materials. Verbrauchs-, Mengen- und Ausführungsangaben sind Erfahrungswerte, die sich bei abweichenden Gegebenheiten nicht ohne Weiteres übertragen lassen. Unsere Angaben können nicht alle allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, einschlägigen Normen, Richtlinien und handwerklichen Regeln wiedergeben. Diese muss der Ausführende zusätzlich beachten.

Die für RUTEC-Systeme angegebenen Eigenschaften können nur erreicht werden, wenn ausschließlich RUTEC-Komponenten oder von der SGP – Spezial Gummiprodukte GmbH ausdrücklich empfohlene Produkte verwendet werden.